Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 03.02.1994 - 2 V 2890/93 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,35132) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BFH, 18.10.1994 - VII R 20/94
Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des Grundfreibetrags bedingt …
Da das BVerfG die Unvereinbarkeit des § 32 a Abs. 1 Satz 2 EStG mit dem GG aber für den Veranlagungszeitraum 1991 ausgesprochen hat und der Grundfreibetrag in dieser Norm mit 5.616 DM in derselben Höhe angesetzt war wie in der für das Streitjahr 1990 maßgeblichen Fassung der Norm, könnte man erwägen, ob es für eine Berufung auf § 79 Abs. 2 BVerfGG nicht ausreichte, daß das BVerfG mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch die Regelung des Grundfreibetrags für 1990 für unvereinbar mit dem GG erklärt hätte, wenn ein entsprechendes Vorlageverfahren zum BVerfG gelangt wäre (so z. B. FG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 3. Februar 1994 2 V 2890/93, EFG 1994, 799).